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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-163/25SC Sadalbari SRL v Autoritatea de Supraveghere Financiară

Entschieden
2025-10-03
ECLI
ECLI:EU:C:2025:813
CELEX
62025CO0163
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Märkte für Finanzinstrumente – Richtlinie 2004/39/EG – Art. 4 Abs. 1 Nr. 14 – Begriff des ‚geregelten Marktes‘ – Zulassung – Anforderungen an die Funktionsweise – Markt, der nach einer Fusion von einer juristischen Person verwaltet wird, die auch einen geregelten Markt verwaltet – Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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