Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-163/21AD v PACCAR Inc and Others
- Entschieden
- 2022-11-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:863
- CELEX
- 62021CJ0163
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Ersatz des durch eine nach Art. 101 Abs. 1 AEUV verbotene Verhaltensweise verursachten Schadens – Absprachen über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – Richtlinie 2014/104/EU – Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union – Art. 22 Abs. 2 – Zeitliche Geltung – Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 – Begriff der relevanten Beweismittel, die sich in der Verfügungsgewalt des Beklagten oder eines Dritten befinden – Art. 5 Abs. 2 – Offenlegung von bestimmten einzelnen Beweismitteln oder relevanten Kategorien von Beweismitteln auf der Grundlage der mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Tatsachen – Art. 5 Abs. 3 – Prüfung der Verhältnismäßigkeit der beantragten Offenlegung von Beweismitteln – Abwägung der berechtigten Interessen der Parteien und Dritten – Umfang der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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