Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-162/15 P-REvonik Degussa GmbH v European Commission

Entschieden
2016-03-02
ECLI
ECLI:EU:C:2016:142
CELEX
62015CO0162
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsmittel – Verwaltungsverfahren – Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der ein rechtswidriges Kartell auf dem europäischen Markt für Wasserstoffperoxid und Perborat festgestellt wird – Beschluss der Kommission, mit dem ein Antrag auf vertrauliche Behandlung bestimmter Informationen abgelehnt wird, die in der Entscheidung enthalten sind, mit der das Kartell festgestellt wird – Mitteilung über die Zusammenarbeit – Urteil des Gerichts der Europäischen Union, mit dem die Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses abgewiesen wird – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Interessenabwägung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung