Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-162/15 PEvonik Degussa GmbH v European Commission
- Entschieden
- 2017-03-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:205
- CELEX
- 62015CJ0162
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Wettbewerb – Art. 101 und 102 AEUV – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 30 – Entscheidung der Kommission, mit der ein rechtswidriges Kartell auf dem europäischen Markt für Wasserstoffperoxid und Perborat festgestellt wird – Veröffentlichung einer erweiterten nicht vertraulichen Fassung der Entscheidung – Ablehnung eines Antrags auf vertrauliche Behandlung bestimmter Informationen – Mandat des Anhörungsbeauftragten – Beschluss 2011/695/EU – Art. 8 – Vertraulichkeit – Schutz des Berufsgeheimnisses – Art. 339 AEUV – Begriff ‚Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen‘ – Informationen, die sich aus einem Kronzeugenantrag ergeben – Ablehnung des Antrags auf vertrauliche Behandlung – Vertrauensschutz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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