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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-162/15 PEvonik Degussa GmbH v European Commission

Entschieden
2017-03-14
ECLI
ECLI:EU:C:2017:205
CELEX
62015CJ0162
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Art. 101 und 102 AEUV – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 30 – Entscheidung der Kommission, mit der ein rechtswidriges Kartell auf dem europäischen Markt für Wasserstoffperoxid und Perborat festgestellt wird – Veröffentlichung einer erweiterten nicht vertraulichen Fassung der Entscheidung – Ablehnung eines Antrags auf vertrauliche Behandlung bestimmter Informationen – Mandat des Anhörungsbeauftragten – Beschluss 2011/695/EU – Art. 8 – Vertraulichkeit – Schutz des Berufsgeheimnisses – Art. 339 AEUV – Begriff ‚Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen‘ – Informationen, die sich aus einem Kronzeugenantrag ergeben – Ablehnung des Antrags auf vertrauliche Behandlung – Vertrauensschutz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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