Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-161/24OSA, z.s., anciennement OSA – Ochranný svaz autorský pro práva k dílům hudebním, z.s. v Úřad pro ochranu hospodářské soutěže
- Entschieden
- 2025-12-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:985
- CELEX
- 62024CJ0161
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Art. 102 AEUV – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte – Festsetzung der Lizenzgebühren für die Lizenzierung der Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke – Hotelbetriebe – Berechnungsmethode – Nichtberücksichtigung der Belegungsrate – Unangemessene Preise.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht