Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-161/21Comune di Camerota
- Entschieden
- 2021-10-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:833
- CELEX
- 62021CO0161
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2011/85/EU – Richtlinie 2011/7/EU – Wirtschafts- und Währungspolitik – Gebietskörperschaft in finanziellen Schwierigkeiten – Finanzplan zur Wiederherstellung des Gleichgewichts – Nationale Vorschrift, mit der die Untersuchungsbefugnisse des Rechnungshofs aufgrund der mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Gesundheitskrise ausgesetzt werden – Art. 267 AEUV – Begriff ‚nationales Gericht‘ – Fehlen eines Rechtsstreits vor dem vorlegenden Gericht – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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