Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-161/20European Commission v Council of the European Union
- Entschieden
- 2022-04-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:260
- CELEX
- 62020CJ0161
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Nichtigkeitsklage – Beschluss des Rates, der sich aus der Handlung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) vom 5. Februar 2020 ergibt, mit der die an die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) gerichtete Eingabe betreffend die Einführung von Lebenszyklus-Leitlinien für die Schätzung der WtT‑Treibhausgasemissionen nachhaltiger alternativer Kraftstoffe gebilligt wurde – Art. 17 Abs. 1 EUV – Vertretung der Europäischen Union nach außen – Übermittlung dieser Eingabe an die IMO im Namen der Mitgliedstaaten und der Kommission durch den Mitgliedstaat, der den Ratsvorsitz innehat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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