Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-160/19 PComune di Milano v European Commission
- Entschieden
- 2020-12-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:1012
- CELEX
- 62019CJ0160
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Luftverkehrssektor – Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen Mailand-Linate (Italien) und Mailand-Malpensa (Italien) – Kapitalzuführungen des Betreibers dieser Flughäfen an seine 100%ige Tochtergesellschaft, die diese Dienstleistungen erbringt – Betreiber in staatlichem Eigentum – Beschluss, mit dem diese staatlichen Beihilfen für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Begriffe ‚staatliche Mittel‘, ‚dem Staat zurechenbare Maßnahme‘ und ‚wirtschaftlicher Vorteil‘ – Grundsatz des privaten Wirtschaftsteilnehmers – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Beweislast – Komplexe wirtschaftliche Beurteilungen – Umfang der gerichtlichen Kontrolle – Verfälschung von Beweisen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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