Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑160/11Bawaria Motors sp. z o.o. v Minister Finansów
- Entschieden
- 2012-07-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:492
- CELEX
- 62011CJ0160
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 2006/112/EG – Mehrwertsteuer – Art. 136 – Befreiungen – Art. 313 bis 315 – Sonderregelung zur Besteuerung der Handelsspanne (Differenzbesteuerung) – Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer – Fahrzeuge, die dem steuerpflichtigen Wiederverkäufer zuvor mehrwertsteuerbefreit von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert worden sind, der die entrichtete Vorsteuer teilweise abziehen konnte.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht