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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑160/11Bawaria Motors sp. z o.o. v Minister Finansów

Entschieden
2012-07-19
ECLI
ECLI:EU:C:2012:492
CELEX
62011CJ0160
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Richtlinie 2006/112/EG – Mehrwertsteuer – Art. 136 – Befreiungen – Art. 313 bis 315 – Sonderregelung zur Besteuerung der Handelsspanne (Differenzbesteuerung) – Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer – Fahrzeuge, die dem steuerpflichtigen Wiederverkäufer zuvor mehrwertsteuerbefreit von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert worden sind, der die entrichtete Vorsteuer teilweise abziehen konnte.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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