Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-16/19VL v Szpital Kliniczny im. dra J. Babińskiego Samodzielny Publiczny Zakład Opieki Zdrowotnej w Krakowie
- Entschieden
- 2021-01-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:64
- CELEX
- 62019CJ0016
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Richtlinie 2000/78/EG – Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a und b – ‚Der Begriff ‚Diskriminierung‘ – Unmittelbare Diskriminierung – Mittelbare Diskriminierung – Diskriminierung wegen einer Behinderung – Ungleichbehandlung innerhalb einer Gruppe von behinderten Arbeitnehmern – Zuschlag zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer, die nach einem vom Arbeitgeber ausgewählten Datum eine Bescheinigung über die Anerkennung einer Behinderung eingereicht haben – Ausschluss von behinderten Arbeitnehmern, die ihre Bescheinigung vor diesem Datum eingereicht haben.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht