Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-159/18André Moens v Ryanair Ltd
- Entschieden
- 2019-06-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:535
- CELEX
- 62018CJ0159
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 3 – Ausgleich für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Umfang – Befreiung von der Ausgleichspflicht – Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘ – Vorhandensein von Treibstoff auf einer Flughafenrollbahn.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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