Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-158/23T.G. v Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid
- Entschieden
- 2025-02-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:52
- CELEX
- 62023CJ0158
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutzstatus – Richtlinie 2011/95/EU – Art. 34 – Zugang zu Integrationsmaßnahmen – Bußgeldbewehrte Pflicht, eine Integrationsprüfung zu bestehen – Person, der internationaler Schutz zuerkannt worden ist und die eine solche Prüfung nicht fristgerecht bestanden hat – Pflicht, eine Geldbuße zu zahlen – Pflicht, sämtliche Kosten der Integrationskurse und ‑prüfungen zu tragen – Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten, um diese Kosten zu bestreiten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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