Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-156/17Köln-Aktienfonds Deka v Staatssecretaris van Financiën
- Entschieden
- 2020-01-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:51
- CELEX
- 62017CJ0156
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Kapital- und Zahlungsverkehr – Beschränkungen – Besteuerung von Dividenden, die an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschüttet werden – Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen Steuer – Voraussetzungen – Objektive Differenzierungskriterien – Kriterien, die ihrer Art nach oder de facto vorteilhaft für inländische Steuerpflichtige sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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