Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-156/16Tigers GmbH v Hauptzollamt Landshut
- Entschieden
- 2017-10-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:754
- CELEX
- 62016CJ0156
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 – Art. 1 Abs. 3 – Zollkodex der Gemeinschaften – Art. 78 – Regelung, wonach die Anwendung unternehmensspezifischer Antidumpingzollsätze die Vorlage einer gültigen Rechnung voraussetzt – Zulässigkeit der Vorlage einer gültigen Handelsrechnung nach der Zollanmeldung – Ablehnung der Erstattung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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