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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-156/16Tigers GmbH v Hauptzollamt Landshut

Entschieden
2017-10-12
ECLI
ECLI:EU:C:2017:754
CELEX
62016CJ0156
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 – Art. 1 Abs. 3 – Zollkodex der Gemeinschaften – Art. 78 – Regelung, wonach die Anwendung unternehmensspezifischer Antidumpingzollsätze die Vorlage einer gültigen Rechnung voraussetzt – Zulässigkeit der Vorlage einer gültigen Handelsrechnung nach der Zollanmeldung – Ablehnung der Erstattung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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