Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-156/12GREP GmbH v Freitstaat Bayern
- Entschieden
- 2012-06-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:342
- CELEX
- 62012CO0156
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 und 51 Abs. 1 – Durchführung des Rechts der Union – Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, mit der eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung für vollstreckbar erklärt und ein dinglicher Arrest angeordnet wird – Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz – Recht auf Zugang zu einem Gericht – Prozesskostenhilfe – Nationale Regelung, die juristischen Personen Prozesskostenhilfe verweigert.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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