Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-156/01R.P. van der Duin v Onderlinge Waarborgmaatschappij ANOZ Zorgverzekeringen UA and Onderlinge Waarborgmaatschappij ANOZ Zorgverzekeringen UA v T.W. van Wegberg-van Brederode
- Entschieden
- 2003-07-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2003:389
- CELEX
- 62001CJ0156
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Soziale Sicherheit - Rentenempfänger und Familienangehörige, die in einem anderen als dem zur Zahlung der Rente verpflichteten Mitgliedstaat wohnen - Arztkosten, die in dem zur Zahlung der Rente verpflichteten Mitgliedstaat entstanden sind - Voraussetzungen für die Kostenübernahme - Zuständiger Mitgliedstaat und zuständiger Träger - Artikel 21, 22, 28 und 31 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht