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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-155/25European Commission v Italian Republic

Entschieden
2026-05-13
ECLI
ECLI:EU:C:2026:405
CELEX
62025CJ0155
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Sozialpolitik – Richtlinie 1999/70/EG – EGB-UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragraf 5 Nr. 1 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Verhinderung und Ahndung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge einzuführen – Fehlen solcher Maßnahmen – Begriff der ‚sachlichen Gründe‘, die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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