Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-155/25European Commission v Italian Republic
- Entschieden
- 2026-05-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:405
- CELEX
- 62025CJ0155
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Sozialpolitik – Richtlinie 1999/70/EG – EGB-UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragraf 5 Nr. 1 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Verhinderung und Ahndung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge einzuführen – Fehlen solcher Maßnahmen – Begriff der ‚sachlichen Gründe‘, die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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