Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-155/15George Karim v Migrationsverket
- Entschieden
- 2016-06-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:410
- CELEX
- 62015CJ0155
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist – Art. 18 – Wiederaufnahme eines Asylbewerbers während der Prüfung seines Antrags – Art. 19 – Erlöschen der Zuständigkeit – Verlassen des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten für mindestens drei Monate – Neues Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats – Art. 27 – Rechtsmittel – Umfang der gerichtlichen Kontrolle.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht