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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-155/15George Karim v Migrationsverket

Entschieden
2016-06-07
ECLI
ECLI:EU:C:2016:410
CELEX
62015CJ0155
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist – Art. 18 – Wiederaufnahme eines Asylbewerbers während der Prüfung seines Antrags – Art. 19 – Erlöschen der Zuständigkeit – Verlassen des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten für mindestens drei Monate – Neues Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats – Art. 27 – Rechtsmittel – Umfang der gerichtlichen Kontrolle.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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