Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-155/14 PEvonik Degussa GmbH and AlzChem AG, formerly AlzChem Trostberg GmbH, formerly AlzChem Hart GmbH v European Commission
- Entschieden
- 2016-06-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:446
- CELEX
- 62014CJ0155
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Wettbewerb – Art. 81 EG – Kartelle – Märkte für Calciumcarbidpulver, Calciumcarbidgranulate und Magnesiumgranulate in einem erheblichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums – Preisfestsetzung, Marktaufteilung und Informationsaustausch – Verantwortlichkeit einer Muttergesellschaft für Zuwiderhandlungen ihrer Tochtergesellschaften gegen die Wettbewerbsregeln – Bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft – Widerlegbare Vermutung bei einer Beteiligung von 100 % – Voraussetzung für die Widerlegung dieser Vermutung – Missachtung einer ausdrücklichen Weisung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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