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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-155/14 PEvonik Degussa GmbH and AlzChem AG, formerly AlzChem Trostberg GmbH, formerly AlzChem Hart GmbH v European Commission

Entschieden
2016-06-16
ECLI
ECLI:EU:C:2016:446
CELEX
62014CJ0155
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Art. 81 EG – Kartelle – Märkte für Calciumcarbidpulver, Calciumcarbidgranulate und Magnesiumgranulate in einem erheblichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums – Preisfestsetzung, Marktaufteilung und Informationsaustausch – Verantwortlichkeit einer Muttergesellschaft für Zuwiderhandlungen ihrer Tochtergesellschaften gegen die Wettbewerbsregeln – Bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft – Widerlegbare Vermutung bei einer Beteiligung von 100 % – Voraussetzung für die Widerlegung dieser Vermutung – Missachtung einer ausdrücklichen Weisung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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