Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑153/12Sani treyd EOOD v Direktor na Direktsia „Obzhalvane i upravlenie na izpalnenieto“ Varna pri Tsentralno upravlenie na Natsionalnata agentsia za prihodite
- Entschieden
- 2013-03-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:201
- CELEX
- 62012CO0153
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 99 der Verfahrensordnung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 62, 63, 65, 73 und 80 – Bestellung eines Erbbaurechts durch nicht steuerpflichtige natürliche Personen, die keine Steuerschuldner sind, zugunsten einer Gesellschaft als Gegenleistung für den Bau einer Immobilie durch diese Gesellschaft zugunsten dieser natürlichen Personen – Tauschvertrag – Mehrwertsteuer auf Leistungen, die mit der Errichtung der Immobilie zusammenhängen – Steuertatbestand – Steueranspruch – Vorauszahlung der gesamten Gegenleistung – Anzahlung – Steuerbemessungsgrundlage, wenn die Gegenleistung aus Gegenständen oder Dienstleistungen besteht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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