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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-152/17Consorzio Italian Management and Catania Multiservizi SpA v Rete Ferroviaria Italiana SpA

Entschieden
2018-04-19
ECLI
ECLI:EU:C:2018:264
CELEX
62017CJ0152
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser‑, Energie‑ und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste – Richtlinie 2004/17/EG – Verpflichtung zur Preisanpassung nach Zuschlagserteilung – Keine entsprechende Verpflichtung nach der Richtlinie 2004/17/EG oder nach den Art. 56 AEUV und der Richtlinie 2004/17/EG zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätzen – Reinigungs‑ und Erhaltungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Eisenbahntransporttätigkeit – Art. 3 Abs. 3 EUV – Art. 26, 57, 58 und 101 AEUV – Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits und zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefragen ergibt – Unzulässigkeit – Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Nationale Rechtsvorschriften, durch die kein Unionsrecht durchgeführt wird – Unzuständigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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