Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-152/15Cruz & Companhia Lda v Instituto de Financiamento da Agricultura e Pescas IP (IFAP) and Caixa Central – Caixa Central de Crédito Agrícola Mútuo CRL
- Entschieden
- 2015-10-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:740
- CELEX
- 62015CO0152
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 – Art. 4 Abs. 1 und Art. 13 – Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 – Art. 19 Abs. 1 Buchst. a – Voraussetzungen für die Freigabe der zur Gewährleistung der Rückzahlung des Vorschusses geleisteten Sicherheit – Voraussetzungen für die Gewährung der Erstattung – Gesunde und handelsübliche Qualität der ausgeführten Erzeugnisse – Berücksichtigung von Tatsachen, die die zuständige Stelle infolge einer nach der tatsächlichen Ausfuhr und der Verzollung der Erzeugnisse durchgeführten Überprüfung festgestellt hat, für die Gewährung der Erstattung – Auslegung des Urteils Cruz & Companhia (C‑128/13, EU:C:2014:2432).
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht