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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑152/13Holger Forstmann Transporte GmbH & Co. KG v Hauptzollamt Münster

Entschieden
2014-09-10
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2184
CELEX
62013CJ0152
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Richtlinie 2003/96/EG – Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Ausnahmen – Energieerzeugnisse, die in den Hauptbehältern von Nutzfahrzeugen enthalten und dazu bestimmt sind, als Kraftstoff von diesen Fahrzeugen verbraucht zu werden – Begriff, Hauptbehälter‘ im Sinne von Art. 24 Abs. 2 dieser Richtlinie – Von einem Karosseriebauer oder einem Vertragshändler des Herstellers eingebaute Behälter.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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