Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-151/24Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) v V. M
- Entschieden
- 2026-03-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:144
- CELEX
- 62024CJ0151
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/98/EU – Rechte von Drittstaatsarbeitnehmern, die im Besitz einer kombinierten Erlaubnis sind – Art. 12 – Recht auf Gleichbehandlung – Drittstaatsangehöriger – Aufenthaltsberechtigung aus familiären Gründen – Soziale Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Art. 3 – Begriff ‚Zweige der sozialen Sicherheit‘ – Art. 70 – Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen – Sozialbeihilfe für bedürftige ältere Menschen – Voraussetzungen für die Gewährung – Ausschluss von Drittstaatsangehörigen, die nicht im Besitz einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung der Union sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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