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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-151/24Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) v V. M

Entschieden
2026-03-05
ECLI
ECLI:EU:C:2026:144
CELEX
62024CJ0151
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/98/EU – Rechte von Drittstaatsarbeitnehmern, die im Besitz einer kombinierten Erlaubnis sind – Art. 12 – Recht auf Gleichbehandlung – Drittstaatsangehöriger – Aufenthaltsberechtigung aus familiären Gründen – Soziale Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Art. 3 – Begriff ‚Zweige der sozialen Sicherheit‘ – Art. 70 – Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen – Sozialbeihilfe für bedürftige ältere Menschen – Voraussetzungen für die Gewährung – Ausschluss von Drittstaatsangehörigen, die nicht im Besitz einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung der Union sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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