Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-151/23ZSE Elektrárne, s.r.o v Finančné riaditeľstvo Slovenskej republiky
- Entschieden
- 2023-10-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:751
- CELEX
- 62023CO0151
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 183 – Mehrwertsteuerüberschuss – Verspätete Erstattung – Anspruch des Steuerpflichtigen auf Verzugszinsen – Anwendungsmodalitäten – Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten – Grundsätze der Effektivität und der steuerlichen Neutralität – Nationale Regelung, die für den Beginn der Berechnung von Verzugszinsen einen Tag festlegt, der nach dem Tag liegt, an dem diese Erstattung hätte erfolgen müssen, wenn keine Steuerprüfung durchgeführt worden wäre.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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