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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-151/23ZSE Elektrárne, s.r.o v Finančné riaditeľstvo Slovenskej republiky

Entschieden
2023-10-05
ECLI
ECLI:EU:C:2023:751
CELEX
62023CO0151
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 183 – Mehrwertsteuerüberschuss – Verspätete Erstattung – Anspruch des Steuerpflichtigen auf Verzugszinsen – Anwendungsmodalitäten – Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten – Grundsätze der Effektivität und der steuerlichen Neutralität – Nationale Regelung, die für den Beginn der Berechnung von Verzugszinsen einen Tag festlegt, der nach dem Tag liegt, an dem diese Erstattung hätte erfolgen müssen, wenn keine Steuerprüfung durchgeführt worden wäre.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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