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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-150/21D. B

Entschieden
2022-04-07
ECLI
ECLI:EU:C:2022:268
CELEX
62021CJ0150
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gegenseitige Anerkennung – Rahmenbeschluss 2005/214/JI – Vollstreckung von Geldstrafen oder Geldbußen – Art. 1 Buchst. a Ziff. ii – Von einer Verwaltungsbehörde erlassene Entscheidung, mit der eine Geldbuße verhängt wurde – Entscheidung, gegen die bei einem den Weisungen des Justizministers unterstehenden Staatsanwalt ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann – Anschließend bei einem auch für Strafsachen zuständigen Gericht eingelegter Rechtsbehelf.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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