Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-150/21D. B
- Entschieden
- 2022-04-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:268
- CELEX
- 62021CJ0150
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gegenseitige Anerkennung – Rahmenbeschluss 2005/214/JI – Vollstreckung von Geldstrafen oder Geldbußen – Art. 1 Buchst. a Ziff. ii – Von einer Verwaltungsbehörde erlassene Entscheidung, mit der eine Geldbuße verhängt wurde – Entscheidung, gegen die bei einem den Weisungen des Justizministers unterstehenden Staatsanwalt ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann – Anschließend bei einem auch für Strafsachen zuständigen Gericht eingelegter Rechtsbehelf.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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