Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-15/22RF v Finanzamt G
- Entschieden
- 2023-09-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:636
- CELEX
- 62022CJ0015
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Entwicklungszusammenarbeit – Direkte Besteuerung – Einkommensteuer – Steuerbefreiung für Arbeitnehmer, die bei aus nationalen Haushaltsmitteln finanzierten Entwicklungshilfeprojekten eingesetzt werden – Unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer, die bei einem aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten Projekt eingesetzt werden – Art. 63 Abs. 1 AEUV – Freier Kapitalverkehr – Art. 4 Abs. 3 EUV – Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit – Erleichterung der Aufgabe der Europäischen Union – Art. 208 und 210 AEUV – Entwicklungszusammenarbeit – Pflicht zur Förderung der Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit – Möglichkeit der Geltendmachung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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