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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑15/11Leopold Sommer v Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien

Entschieden
2012-06-21
ECLI
ECLI:EU:C:2012:371
CELEX
62011CJ0015
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Beitritt neuer Mitgliedstaaten – Republik Bulgarien – Regelung eines Mitgliedstaats, die die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an bulgarische Staatsangehörige von einer Prüfung der Arbeitsmarktlage abhängig macht – Richtlinie 2004/114/EG – Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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