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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-149/24United Media Services SRL v Consiliul Concurenţei

Entschieden
2024-12-12
ECLI
ECLI:EU:C:2024:1034
CELEX
62024CO0149
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Art. 4 Abs. 3 EUV – Verfahrensautonomie – Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität – Rechtssicherheit – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Endgültige Entscheidung eines nationalen Gerichts, die sich mit einem späteren Urteil des Gerichtshofs als unvereinbar erweist – Entscheidung eines Verfassungsgerichts, mit der die Unvereinbarkeit einer Vorschrift des nationalen Rechts, auf deren Grundlage ein Urteil ergangen ist, mit der Verfassung des betreffenden Mitgliedstaats festgestellt wird – Wiederaufnahmeantrag – Unterschiedliche Ausschlussfristen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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