Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-147/24V v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid
- Entschieden
- 2026-06-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:442
- CELEX
- 62024CJ0147
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 20 AEUV – Unionsbürgerschaft – Richtlinie 2008/115/EG – Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Art. 5 Buchst. a und b – Verpflichtung zur Berücksichtigung des Wohls des Kindes und der familiären Bindungen – Art. 6 Abs. 2 – Entscheidung der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats, mit der einem Drittstaatsangehörigen, der Elternteil eines minderjährigen Kindes ist, das Unionsbürger ist, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in seinem Hoheitsgebiet verweigert und er angewiesen wird, sich unverzüglich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben – Eingriff in die Ausübung des Rechts eines Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten – Kind, das sich bisher nie in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen aufgehalten hat, dessen Staatsangehörigkeit es besitzt – Abgeleitetes Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Elternteils in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt und in dem es wohnt – Aufenthaltsrecht dieses Elternteils in einem anderen Mitgliedstaat – Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens – Art. 24 Abs. 2 und 3 der Charta der Grundrechte – Wohl des Kindes.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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