Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-147/22Criminal proceedings against Terhelt5
- Entschieden
- 2023-10-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:790
- CELEX
- 62022CJ0147
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen – Art. 54 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 50 – Grundsatz ne bis in idem – Zulässigkeit der Strafverfolgung eines wegen Bestechung Angeklagten in einem Mitgliedstaat nach Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn wegen derselben Tat durch die Staatsanwaltschaft eines anderen Mitgliedstaats – Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Angeklagte als rechtskräftig abgeurteilt angesehen werden kann – Voraussetzung der Prüfung in der Sache – Erfordernis eingehender Ermittlungen – Fehlende Vernehmung des Beschuldigten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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