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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑147/12ÖFAB, Östergötlands Fastigheter AB v Frank Koot and Evergreen Investments BV

Entschieden
2013-07-18
ECLI
ECLI:EU:C:2013:490
CELEX
62012CJ0147
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Zuständiges Gericht – Besondere Zuständigkeiten, ‚wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden‘ und ‚wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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