Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑147/12ÖFAB, Östergötlands Fastigheter AB v Frank Koot and Evergreen Investments BV
- Entschieden
- 2013-07-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:490
- CELEX
- 62012CJ0147
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Zuständiges Gericht – Besondere Zuständigkeiten, ‚wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden‘ und ‚wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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