Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-146/21Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Bucureşti - Administraţia Sector 1 a Finanţelor Publice v VB and Direcţia Generalā Regionalā a Finanţelor Publice Bucureşti -Serviciul Soluţionare Contestaţii 1
- Entschieden
- 2022-06-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:512
- CELEX
- 62021CJ0146
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Durchführungsbeschlüsse 2010/583/EU und 2013/676/EU zur Ermächtigung Rumäniens, eine von Art. 193 dieser Richtlinie abweichende Sonderregelung einzuführen – Reverse-Charge-Verfahren – Lieferung von Holzerzeugnissen – Nationale Regelung, nach der für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens eine Erfassung für Mehrwertsteuerzwecke erforderlich ist – Grundsatz der steuerlichen Neutralität.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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