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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-145/18Regards Photographiques SARL v Ministre de l'Action et des Comptes publics

Entschieden
2019-09-05
ECLI
ECLI:EU:C:2019:668
CELEX
62018CJ0145
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 103 Abs. 2 Buchst. a – Art. 311 Abs. 1 Nr. 2 – Anhang IX Teil A Nr. 7 – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz – Kunstgegenstände – Begriff – Vom Künstler aufgenommene Fotografien, die von ihm oder unter seiner Überwachung abgezogen wurden und signiert sowie nummeriert sind, wobei die Gesamtzahl der Abzüge 30 nicht überschreiten darf – Nationale Regelung, die die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes allein auf Fotografien beschränkt, die einen künstlerischen Charakter aufweisen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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