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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-143/23KI and FA v Mercedes-Benz Bank AG and Volkswagen Bank GmbH

Entschieden
2025-10-30
ECLI
ECLI:EU:C:2025:837
CELEX
62023CJ0143
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Kreditvertrag, der dem Kauf eines Kraftfahrzeugs dient – Richtlinie 2008/48/EG – Art. 10 Abs. 2 Buchst. l – Pflichtangaben, die im Vertrag genannt sein müssen – Pflicht zur Angabe des Verzugszinssatzes – Art. 14 Abs. 1 – Widerrufsrecht – Beginn der Widerrufsfrist bei fehlender Angabe des Verzugszinssatzes – Missbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts – Folgen der Ausübung des Widerrufsrechts im Rahmen eines mit einem Fahrzeugkaufvertrag verbundenen Kreditvertrags – Pflichten des Verbrauchers gegenüber dem Kreditgeber – Methode zur Berechnung des Wertersatzes für den Wertverlust des finanzierten Gegenstands – Art. 14 Abs. 3 Buchst. b – Zahlung der Zinsen nach dem Widerruf eines mit einem Vertrag über die Lieferung von Waren verbundenen Kreditvertrags.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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