Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑142/12Hristomir Marinov v Direktor na Direktsia ‘Obzhalvane I upravlenie na izpalnenieto’ — grad Varna pri Tsentralno upravlenie na Natsionalnata agentsia za prihodite
- Entschieden
- 2013-05-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:292
- CELEX
- 62012CJ0142
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 18 Buchst. c, 74 und 80 – Aufgabe der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit – Streichung des Steuerpflichtigen aus dem Mehrwertsteuerregister durch die Steuerverwaltung – Besitz von Gegenständen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben – Besteuerungsgrundlage – Normalwert oder Anschaffungswert – Bestimmung zum Zeitpunkt des Umsatzes – Unmittelbare Wirkung von Art. 74.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht