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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑14/12 PSheilesh Shah and Akhil Shah v Three-N-Products Private Ltd and Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs) (OHIM)

Entschieden
2013-05-30
ECLI
ECLI:EU:C:2013:349
CELEX
62012CO0014
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AYUURI NATURAL – Widerspruch der Inhaberin der älteren Gemeinschaftsbildmarke und der älteren Gemeinschaftswortmarke AYUR – Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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