Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-138/23 PBritish Airways plc v European Commission
- Entschieden
- 2023-10-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:821
- CELEX
- 62023CO0138
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Nichtigkeits- und Schadensersatzklage – Wettbewerb – Kartelle – Luftfrachtmarkt – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV, Art. 53 des EWR-Abkommens und Art. 8 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz über den Luftverkehr festgestellt wird – Nichtigerklärung durch das Gericht – Erstattung des Hauptbetrags der Geldbuße durch die Kommission ohne Zahlung von Zinsen – Geltendmachung von Zinsen und Zinseszinsen durch die Beklagte – Rechtsbehelfe – Art. 266 AEUV – Unterlassung der Kommission, eine Maßnahme zu ergreifen, die die Durchführung eines Urteils beinhaltet, mit dem einer ihrer Beschlüsse für nichtig erklärt wird – Schadensersatzklage – Art. 340 Abs. 2 AEUV – Verjährungsfrist – Art. 263 AEUV – Rechtsbehelfsfrist – Maßnahme, mit der eine frühere Maßnahme bestätigt wird – Unzulässigkeit – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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