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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-138/16Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mbH (AKM) v Zürs.net Betriebs GmbH

Entschieden
2017-03-16
ECLI
ECLI:EU:C:2017:218
CELEX
62016CJ0138
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken – Art. 3 Abs. 1 – Ausnahmen und Beschränkungen – Art. 5 Abs. 3 Buchst. o – Verbreitung von Fernsehsendungen über ein lokales Kabelnetz – Nationale Regelung, die Ausnahmen für Anlagen mit bis zu 500 angeschlossenen Teilnehmern und für die Übermittlung von Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Inland vorsieht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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