Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-138/16Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mbH (AKM) v Zürs.net Betriebs GmbH
- Entschieden
- 2017-03-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:218
- CELEX
- 62016CJ0138
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken – Art. 3 Abs. 1 – Ausnahmen und Beschränkungen – Art. 5 Abs. 3 Buchst. o – Verbreitung von Fernsehsendungen über ein lokales Kabelnetz – Nationale Regelung, die Ausnahmen für Anlagen mit bis zu 500 angeschlossenen Teilnehmern und für die Übermittlung von Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Inland vorsieht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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