Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑138/14 PFirma Handlowa Faktor B. i W. Gęsina, Gęsina Wojciech v European Commission
- Entschieden
- 2014-09-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2256
- CELEX
- 62014CO0138
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Nichtigkeitsklage – Verspätete Einreichung der Klageschrift bei der Kanzlei des Gerichts – Verzögerung bei der Briefzustellung – Begriff ‚Fall höherer Gewalt oder Zufall‘ – Teilweise offensichtlich unbegründetes und teilweise offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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