Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-137/20MV v SATA International - Serviços e Transportes Aéreos SA
- Entschieden
- 2020-09-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:653
- CELEX
- 62020CO0137
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 3 – Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Geltungsbereich – Befreiung von der Ausgleichspflicht – Begriff „außergewöhnliche Umstände“ – Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits sowie zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefragen ergibt – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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