Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-137/18hapeg dresden gmbh v Bayrische Straße 6-8 GmbH & Co. KG
- Entschieden
- 2020-02-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:84
- CELEX
- 62018CO0137
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Freier Dienstleistungsverkehr – Richtlinie 2006/123/EG – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der für die Honorare von Ingenieuren und Architekten Mindestsätze gelten.
Legt aus
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