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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-137/18hapeg dresden gmbh v Bayrische Straße 6-8 GmbH & Co. KG

Entschieden
2020-02-06
ECLI
ECLI:EU:C:2020:84
CELEX
62018CO0137
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Freier Dienstleistungsverkehr – Richtlinie 2006/123/EG – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der für die Honorare von Ingenieuren und Architekten Mindestsätze gelten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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