Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-137/15María Pilar Plaza Bravo v Servicio Público de Empleo Estatal Dirección Provincial de Álava

Entschieden
2015-11-17
ECLI
ECLI:EU:C:2015:771
CELEX
62015CO0137
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 79/7/EWG – Art. 4 Abs. 1 – Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer – Überwiegend weibliche Teilzeitarbeitnehmer – Nationale Regelung, die einen Höchstbetrag der Leistung bei Arbeitslosigkeit vorsieht – Regelung, die für die Berechnung dieses Betrags auf das Verhältnis zwischen der Arbeitszeit der betreffenden Teilzeitarbeitnehmer und der Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmer abstellt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung