Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-137/15María Pilar Plaza Bravo v Servicio Público de Empleo Estatal Dirección Provincial de Álava
- Entschieden
- 2015-11-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:771
- CELEX
- 62015CO0137
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 79/7/EWG – Art. 4 Abs. 1 – Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer – Überwiegend weibliche Teilzeitarbeitnehmer – Nationale Regelung, die einen Höchstbetrag der Leistung bei Arbeitslosigkeit vorsieht – Regelung, die für die Berechnung dieses Betrags auf das Verhältnis zwischen der Arbeitszeit der betreffenden Teilzeitarbeitnehmer und der Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmer abstellt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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