Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-136/20Request for a preliminary ruling from the Zalaegerszegi Járásbíróság
- Entschieden
- 2021-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:804
- CELEX
- 62020CJ0136
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Rahmenbeschluss 2005/214/JI – Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen – Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung – Art. 5 Abs. 1 – Straftaten und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten), die auch ohne Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit zur Anerkennung und Vollstreckung von Sanktionsentscheidungen führen – Art. 5 Abs. 3 – Straftaten und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten), bei denen der Mitgliedstaat die Anerkennung und Vollstreckung von Sanktionsentscheidungen vom Vorliegen der beiderseitigen Strafbarkeit abhängig machen kann – Überprüfung der rechtlichen Einordnung der Zuwiderhandlung durch den Entscheidungsmitgliedstaat in der der Sanktionsentscheidung beigefügten Bescheinigung durch den Vollstreckungsmitgliedstaat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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