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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-136/20Request for a preliminary ruling from the Zalaegerszegi Járásbíróság

Entschieden
2021-10-06
ECLI
ECLI:EU:C:2021:804
CELEX
62020CJ0136
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Rahmenbeschluss 2005/214/JI – Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen – Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung – Art. 5 Abs. 1 – Straftaten und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten), die auch ohne Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit zur Anerkennung und Vollstreckung von Sanktionsentscheidungen führen – Art. 5 Abs. 3 – Straftaten und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten), bei denen der Mitgliedstaat die Anerkennung und Vollstreckung von Sanktionsentscheidungen vom Vorliegen der beiderseitigen Strafbarkeit abhängig machen kann – Überprüfung der rechtlichen Einordnung der Zuwiderhandlung durch den Entscheidungsmitgliedstaat in der der Sanktionsentscheidung beigefügten Bescheinigung durch den Vollstreckungsmitgliedstaat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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