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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-135/23Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte eV (GEMA) v GL

Entschieden
2024-06-20
ECLI
ECLI:EU:C:2024:526
CELEX
62023CJ0135
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 3 Abs. 1 – Öffentliche Wiedergabe – Begriff – Bloße Bereitstellung der Einrichtungen – Zurverfügungstellung von mit einer Zimmerantenne zum Empfang von Signalen und zur Übertragung von Sendungen ausgestatteten Fernsehgeräten in Apartments – Erwerbszweck – Grundsatz der Technologieneutralität.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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