Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-135/23Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte eV (GEMA) v GL
- Entschieden
- 2024-06-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:526
- CELEX
- 62023CJ0135
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 3 Abs. 1 – Öffentliche Wiedergabe – Begriff – Bloße Bereitstellung der Einrichtungen – Zurverfügungstellung von mit einer Zimmerantenne zum Empfang von Signalen und zur Übertragung von Sendungen ausgestatteten Fernsehgeräten in Apartments – Erwerbszweck – Grundsatz der Technologieneutralität.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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