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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-135/17X-GmbH v Finanzamt Stuttgart - Körperschaften

Entschieden
2019-02-26
ECLI
ECLI:EU:C:2019:136
CELEX
62017CJ0135
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Kapitalverkehr – Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern – Standstill-Klausel – Nationale Regelung eines Mitgliedstaats, die in dritten Ländern ansässige Zwischengesellschaften betrifft – Änderung dieser Regelung, gefolgt von der Wiedereinführung der vorherigen Regelung – Einkünfte einer in einem Drittland ansässigen Gesellschaft aus Forderungen gegenüber einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft – Einbeziehung solcher Einkünfte in die Steuerbemessungsgrundlage eines Steuerpflichtigen, der seinen steuerlichen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat – Beschränkung des freien Kapitalverkehrs – Rechtfertigung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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