Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-134/18Maria Vester v Rijksinstituut voor ziekte- en invaliditeitsverzekering

Entschieden
2019-03-14
ECLI
ECLI:EU:C:2019:212
CELEX
62018CJ0134
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Systeme der sozialen Sicherheit – Leistungen bei Invalidität – Art. 45 und 48 AEUV – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Entschädigungsregelungen – ‚Wartezeit bei Arbeitsunfähigkeit‘ – Dauer – Gewährung einer Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit – Nachteile für Wanderarbeitnehmer.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung