Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-134/18Maria Vester v Rijksinstituut voor ziekte- en invaliditeitsverzekering
- Entschieden
- 2019-03-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:212
- CELEX
- 62018CJ0134
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Systeme der sozialen Sicherheit – Leistungen bei Invalidität – Art. 45 und 48 AEUV – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Entschädigungsregelungen – ‚Wartezeit bei Arbeitsunfähigkeit‘ – Dauer – Gewährung einer Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit – Nachteile für Wanderarbeitnehmer.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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