Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-132/25M.M. Ristorazione Srl v Villa Ramazzini Srl
- Entschieden
- 2026-04-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:340
- CELEX
- 62025CJ0132
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Richtlinie 2004/48/EG – Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Art. 9 Abs. 5 – Einstweilige Maßnahmen – Keine Einleitung eines Verfahrens, das zu einer Sachentscheidung führt – Nationale Rechtsvorschrift, nach der einstweilige Maßnahmen, mit denen die Wirkungen einer Sachentscheidung vorweggenommen werden, erhalten bleiben.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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