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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-132/19 PGroupe Canal + v European Commission

Entschieden
2020-12-09
ECLI
ECLI:EU:C:2020:1007
CELEX
62019CJ0132
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Ausstrahlung im Fernsehen – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 9 und Art. 16 Abs. 1 – Entscheidung, mit der Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden – Absoluter territorialer Schutz – Ermessensmissbrauch – Vorläufige Beurteilung – Europäische Kommission nicht verpflichtet, Ausführungen zu Art. 101 Abs. 3 AEUV zu berücksichtigen – Vereinbarungen, die eine Abschottung der nationalen Märkte bezwecken – Kommission nicht verpflichtet, jeden einzelnen betroffenen nationalen Markt zu analysieren – Verhältnismäßigkeit – Beeinträchtigung der vertraglichen Rechte Dritter.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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