Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑132/13Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV Frankfurt am Main v ILME GmbH
- Entschieden
- 2014-03-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:141
- CELEX
- 62013CJ0132
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Rechtsangleichung – Richtlinie 2006/95/EG – Begriff ‚elektrische Betriebsmittel‘ – CE-Konformitätskennzeichnung – Gehäuse für mehrpolige elektrische Steckverbindungen.
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